Nachverfolgung von Kinder mit kontrollbedürftigen
Die Hörscreeningzentrale hat folgende Aufgaben:
1. Wir begleiten Kinder und Eltern, bis die Hörfähigkeit des Kindes abschließend geklärt ist und – wenn notwendig – die Behandlung und Förderung eingesetzt hat. Dazu informiert die Screening-Zentrale bei fehlenden Kontrollen die Eltern, um den Stand der Untersuchungen zu klären. Dies bedeutet Sicherheit für Sie als Eltern, dass keine Untersuchung vergessen wird.
2. Wir untertützen Geburtskliniken beim Aufbau eines Neugeborenenhörscreening oder der Anpassung der internen Verfahrensabläufe an die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Methodik und Qualitätssicherung durch Beratung der Entscheidungsträger, durch kontinuierliche Schulungen der screenenden Mitarbeiter und Bereitstellung von statistischen Kenngrößen. Die Krankenhäuser erhalten monatliche, quartalsweise und jährliche Statistiken über die Qualität und Zielerreichung ihres Hörscreenings. Die Krankenhäuser können sich bezüglich der vom Gesetzgeber geforderten Qualitätskriterien anaonym auch mit anderen Krankenhäuser vergleichen.
In diesem Bereich stellen wir das Team der Hörscreeningzentrale vor und sagen Ihnen wie sie uns erreichen können. Weiterhin erfahren Sie etwas über den Datenaustausch im Verbundsprojekt.